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Wann hat man Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

 
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Bewerbungsberater
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Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 88
Wohnort: Bad Oeynhausen

BeitragVerfasst am: 03.12.2009, 12:38    Titel: Wann hat man Anspruch auf ein Zwischenzeugnis? Antworten mit Zitat

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Mitarbeiter grundsätzlich ein Zwischenzeugnis von Ihren Arbeitgebern verlangen. Ob dieses berechtigte Interesse auch für die Elternzeit besteht, hat der Gesetzgeber nicht explizit geregelt.

Merh zun Thema: http://www.bewerben.de/informationen/hat-anspruch-auf-ein-zwischenzeugnis-bei-elternzeit.htm
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