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Bewerbungsberater Site Admin
Anmeldungsdatum: 10.04.2006 Beiträge: 88 Wohnort: Bad Oeynhausen
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Verfasst am: 12.12.2006, 19:36 Titel: Berufliche Weiterbildung als Werbungskosten voll absetzen |
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Seit sich in Deutschland der Arbeitsmarkt mit ständig steigender Geschwindigkeit einer Krise zubewegt, reagieren die Arbeitsämter auf diese Veränderung und erkennen Berufs- und Weiterbildungsausgaben verstärkt an. In diesem Artikel beschreiben wir, wie Sie Ihre Kosten für Weiterbildung als Werbungskosten komplett in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen können.
Der Bundesgerichtshof hat 2003 entschieden, dass wenn Arbeitnehmer und Umschüler für neue Berufsausbildungen ihren Arbeitsplatz mit Weiterbildungen vor Arbeitslosigkeit absichern, dies als Werbungskosten voll abgesetzt werden kann.
Bisher galt die Regelung, dass maximal 1227,00 Euro als Sonderausgaben angerechnet wurden. Da die Ausgaben für Bildung aber oft weit höher liegen, wurden in Rechtsfällen vor Finanzgerichte, bis zum Bundesfinanzhof in München, Prozesse angestrengt.
Erfolgreich waren Klagen von einer gelernten Rechtsanwalts- und Notargehilfin, die neben ihrem Beruf ein Betriebswirtschaftsstudium belegte. Die Ausgaben in Höhe von 7544,00 DM wurden von dem Bundesfinanzhof als Werbungskosten akzeptiert, denn die Klägerin wollte durch das Studium ihre Berufskenntnisse erweitern und ihren Arbeitsplatz absichern. (Az. VI R120/01)
Weiter gehts es hier: http://www.berufszentrum.de/artikel_0304.html |
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Bewerbungsberater Site Admin
Anmeldungsdatum: 10.04.2006 Beiträge: 88 Wohnort: Bad Oeynhausen
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Verfasst am: 09.05.2009, 09:08 Titel: Update: Mehr Informationen |
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| Mehr Informatione zum Absetzen von beruflichen Weiterbildungskosten findet Ihr hier: www.steuerrat24.de |
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