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Kostenübernahme der Bewerbung durch das Arbeitsagentur

 
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Bewerbungsberater
Site Admin


Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 88
Wohnort: Bad Oeynhausen

BeitragVerfasst am: 11.12.2006, 07:50    Titel: Kostenübernahme der Bewerbung durch das Arbeitsagentur Antworten mit Zitat

Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie Ausbildungssuchenden können zur Beratung und Vermittlung Bewerbungskosten und Reisekosten in bestimmtem Umfang erstattet werden. Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.

Als unterstützende Leistungen können Kosten

für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten),
im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten) übernommen werden.
Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden. Die Agenturen für Arbeit haben die Möglichkeit, Bewerbungskosten pauschaliert zu erbringen.

Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden. Bei mehrtägigen Fahrten kann ggf. zusätzlich ein Tagegeld von 16 Euro (bei ganztätiger Abwesenheit), für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von 8 Euro erbracht werden. Daneben können die Übernachtungskosten berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zu den Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung finden Sie im Merkblatt 3.

Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung von den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ausgegeben. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.

Diese Angaben stellte die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
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Frankie



Anmeldungsdatum: 31.12.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 31.12.2006, 07:05    Titel: Können Bewerbungskosten immer abgesetzt werden? Antworten mit Zitat

Können Bewerbungskosten auch dann abgesetzt werden, wenn man noch eine Anstellung hat?

Frankie
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Bewerbungsberater
Site Admin


Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 88
Wohnort: Bad Oeynhausen

BeitragVerfasst am: 09.05.2009, 09:04    Titel: Re: Können Bewerbungskosten immer abgesetzt werden? Antworten mit Zitat

Frankie hat Folgendes geschrieben:
Können Bewerbungskosten auch dann abgesetzt werden, wenn man noch eine Anstellung hat?

Frankie


Ja, auch dann.

Der Bewerbungsberater
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