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Gilt § 670 BGB bei Vorstellungsgespräch für Diplomarbeit?

 
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Diplomarbeitsbewerber



Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.02.2009, 22:07    Titel: Gilt § 670 BGB bei Vorstellungsgespräch für Diplomarbeit? Antworten mit Zitat

Guten Tag!

In diesem Thread und dem dort genannten weiterführenden Link wurden ausführlich die Bedingungen für die Erstattung der Fahrtkosten beschrieben.

Gibt das dort Geschriebene auch für Bewerbungsgespräche für Diplomandenstellen?

In meinem Fall fuhr ich 370km zum Gespräch, ich hatte per Email eine Einladung erhalten. Aber weder in der Email noch in dem nachfolgenden Telefonat wurde gesagt, dass die Fahrtkosten nicht erstattet werden.
Mir wurde mitgeteilt, dass ich die Fahrtkosten nur erhalte, wenn ich die Diplomandenstelle bekomme.

Mit freundlichen Grüßen
Diplomarbeitsbewerber
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